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10.07.2009 - Änderungen der ZTP- Höchstpunktzahlen

Zuchttauglichkeitsprüfung /Allgemeine Bestimmungen

 Sinn und Zweck dieser ZTP ist die Feststellung von Anlagen und Eigenschaften des Hundes im Hinblick auf eine Zuchtverwendung.

 Zu bewerten sind: Der Formwert, die Unbefangenheit, die Triebveranlagung, die Selbstsicherheit, die Belastbarkeit, die Führigkeit und die Arbeitsbereitschaft.

 ZTP- Prüfungen von RWS- Mitgliedern werden nur anerkannt, wenn sie beim RWS abgelegt wurden.

 Der Hauptverein bzw. der Bundeszuchtwart ist für Ort, Zeit und Ablauf der Zuchttauglichkeitsprüfungen, sowie für die Bestellung der Zuchtrichter und Zuchtzulassungsprüfer zuständig.

 Die Kosten für den Zuchtrichter und den Zuchtzulassungsprüfer (Kilometergeld, Tagegeld, Hotelkosten und Richterbewirtung) trägt die ausführende Landesgruppe.

 Die Veranstaltungen haben Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern öffentlich bekannt zu geben.

 Die Teilnehmer müssen sich schriftlich bei der jeweiligen LG des RWS anmelden. Die LG zeigt die Teilnehmer dem Hauptverein 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich an.

 Nach Meldeschluss ist eine Teilnahme nicht mehr möglich. Nachmeldungen sind ausgeschlossen.

 Die Gebühren sind im Vorfeld zur Prüfung auf das Landesgruppenkonto einzuzahlen.

 Eine Rückvergütung wegen Nichtteilnahme ist auch mit Attest nicht möglich.

 Nach dreimaliger nicht bestandener Prüfung erhält der Hund ein Zuchtverbot auf Lebzeit.

 Eine Nichtteilnahme an einer ZTP, ohne Attest zählt als nicht bestanden.

 Der Zuchtrichter und der Zuchtzulassungsprüfer sind von Beginn an bis zum Ende der Prüfung anwesend. Die Prüfungskommission besteht demnach immer aus zwei Personen, die ein gemeinsames Urteil fällen.

 Ein Prüfungsleiter ist für die Betreuung der beiden Richter verantwortlich und hat dafür Sorge zutragen, dass notwendige Personengruppen oder Hilfsmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Punktetabelle / Einzelbewertung

 Höchstpunktzahl: 5,0 – Vorzüglich: 5,0/ Sehr gut: 4,5/ Gut: 4,0/ Befriedigend: 3,5/ Mangelhaft: 3,0 - 0

 Höchstpunktzahl: 10,0- Vorzüglich: 10,0/ Sehr gut: 9,5 – 9,0/ Gut: 8,5 – 8/ Befriedigend: 7,5 – 7,0/ Mangelhaft: 6,5 – 0

 Höchstpunktzahl: 15,0 – Vorzüglich: 15,0 – 14,5/ Sehr gut: 14,0 – 13,5/ Gut: 13,0 – 12,0/ Befriedigend: 11,5 – 10,5/ Mangelhaft: 10,0 - 0

Gesamtbewertung

 Höchstbewertung: 100%

 Zum Bestehen der ZTP muss der Hund mindestens die Bewertung „Gut“ bei der Verhaltensüberprüfung erhalten und „Sehr gut“ beim Formwert.

 Vorzüglich: 100 – mindestens 96%
 Sehr gut: 95 – 90%
 Gut: 89 – 80%
 Befriedigend: 79 – 70%
 Mangelhaft: unter 70%

Unbefangenheitsprobe / fester Bestandteil der Prüfung

 Vor Beginn der ZTP und oder Körung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität in einer Personengruppe und die gesamte Formwertbeurteilung inklusive Vermessung des Hundes. Hunde die bereits die Unbefangenheit nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsablauf ausgeschlossen.

Formwertbeurteilung / fester Bestandteil der Prüfung

 Ein Zuchtrichter bewertet den Hund vor der Veranlagungs- Verhaltensprüfung / ZTP und Körung nach seinem Formwert, kontrolliert das Gebiss, je nach Geschlecht die Hoden, nimmt die Größe, die Länge und die Brusttiefe auf.

 Er verfasst einen Zuchtbericht mit Vor- und Nachteilen und spricht Zuchtempfehlungen und Einschränkungen aus. Falls dem Zuchtrichter hierbei bereits Verhaltensmängel auffallen, kann er, in Absprache mit dem ZZP den Hund mit „Gut“ oder schlechter bewerten, sodass der Hund an der weiteren Prüfung nicht mehr teilnehmen darf.

Höchstpunktzahl 10


Veranlagungs- Verhaltensprüfung

 Der Hundeführer meldet sich beim Zuchtzulassungsprüfer an. Hierbei soll der Hund sitzen.

 Während der gesamten Prüfung muss der Hund in der Hand des Hundeführers stehen. Entfernt sich der Hund und kommt auf das dreimalige Hörzeichen nicht zum Hundeführer zurück, so wird der Hund disqualifiziert.

 Der Hund muss bei den gesamten Übungen mit durchhängender Leine geführt werden. Die Leine hat der Hundeführer in der linken Hand zu halten.

 Der Hund wird immer links geführt, das ständige Ermuntern des Hundes ist während der gesamten Prüfung nicht gestattet und wird mit Punktabzug geahndet.

Übung 1) / fester Bestandteil der Prüfung
Schussüberprüfung unter erschwerten Bedingungen
(Abstand zum Hund ca. 15 Meter)

Der Hund (Hd) wird angeleint einer Fremdperson übergeben. Der Hundeführer (HF) geht sodann zu einer ca. 80 Meter entfernten Personengruppe. Auf Anweisung des Prüfers ruft der HF seinen Hund, die Fremdperson löst sodann den Hund von der Leine.
Der Hd soll auf direktem Weg, freudig und zügig zu seinem HF laufen, wobei auf der Hälfte der Strecke zwei Schüsse aus einer 6 mm Schreckschusspistole abgegeben werden.

Höchstpunktzahl 10

 Übung 2) fester Bestandteil der Prüfung
Optischer und akustischer Reiz

 Gehen durch eine klatschende Personengruppe. Die Personengruppe bildet eine Gasse. Auf Anweisung des Prüfers geht der HF mit seinem Hund aus einer Entfernung von mindestens 20 Meter zur Gruppe, locker, ohne Kommando durch die Gasse, wobei die Personengruppe kurz vor eintreffen des Hundes das klatschen beginnt und anschließend auf den Hund zugeht.

Höchstpunktzahl 10

 Übung 3) fester Bestandteil der Prüfung
Unbefangenheitsprobe unter Belastung

 Der sitzende Hund wird von einer Personengruppe umkreist und eingeengt, die Personengruppe öffnet und schließt mehrfach den Kreis. (ca. 5 – 10 Meter Durchmesser)

Höchstpunktzahl 10

 Übung 4) auch Auswahlübung möglich
Unbefangenheitsprobe mit akustischem Reiz
(Abstand zum Hund ca. 15 Meter)

 Der Hundeführer begibt sich auf Anweisung des Prüfers in eine bewegende Gruppe aus mindestens vier Personen. Der Hd. geht während der gesamten Zeit ungezwungen durch die Personengruppe. Dabei ertönt ein Signal aus einer Fanfare.

Höchstpunktzahl 10

 Übung 5) auch Auswahlübung möglich
Akustische Reize

 Der Hundeführer leint seinen Hund an eine 10 Meterleine an und begibt sich in ein eingezäuntes Gehege, nun ertönen verschiedene akustische Signale aus versteckten Stereoboxen.

Höchstpunktzahl 10

 Übung 6) fester Bestandteil der Prüfung
Spieltrieb

 Der Hundeführer spielt mit seinem Hund, mit einem vom Prüfer zur Verfügung gestellten Gegenstand. Eigene Gegenstände des Hundeführers sind nicht erlaubt. Es besteht auch keine Wahlmöglichkeit des Hundeführers.

Höchstpunktzahl 5

Übung 7) fester Bestanteil der Prüfung
Triebverhalten

 Der Hundeführer kommt mit seinem angeleiten Hund zu einer Fremdperson, der den Hund mit einem Sack, auf Wunsch des Hundeführers auch mit einer Beißwulst oder einem Hetzärmel anreizt und den Hetzgegenstand zum Anbiss anbietet. Es folgt ein Kampfspiel, Hund gegen Helfer.

Höchstbewertung 5

Übung 8) fester Bestandteil der Prüfung
Leinenführigkeit, Überprüfung der Arbeitsbereitschaft / Führigkeit und Verbundenheit

 Von der Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband angeleinte Hund seinem Hundeführer auf das Hörzeichen „Fuß“ freudig zu folgen. Zu Beginn der Übung geht der HF mit seinem Hd etwa 40 bis 50 Schritt geradeaus, ohne zu halten, dann zeigt er eine Kehrtwendung und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den langsamen Schritt. Mindestens jeweils 10 Schritt. Anschließend folgen zwei Rechte- Winkel und eine Kehrtwende. Die Übungen beginnen und enden mit der Grundstellung. Auf Anweisung des Prüfers geht der HF mit seinem Hund in der Form einer acht durch eine Personengruppe und hält in der Mitte mit einer Grundstellung. Damit ist die Übung beendet.
Höchstbewertung 10

 Übung 9) fester Bestandteil der Prüfung
Überprüfung der Arbeitsbereitschaft / Führigkeit und Verbundenheit

 Sitz aus der Bewegung/ die Übung kann mit oder ohne Leine gezeigt werden.

Von der Grundstellung aus geht der HF mit seinem angeleinten Hd mindestens 10 Schritt geradeaus und gibt das Hörzeichen „Sitz“, der Hund soll sich schnell setzen, ohne das der Hundeführer die Gangart unterbricht. Nach weiteren ca. 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund um. Auf Anweisung des Prüfers geht er zu seinem Hund zurück und nimmt an dessen rechte Seite Grundstellung ein.

Höchstbewertung 5


Übung 10) fester Bestandteil der Prüfung
Überprüfung der Arbeitsbereitschaft / Führigkeit und Verbundenheit

Ablegen in Verbindung mit Herankommen/ die Übung kann mit oder ohne Leine gezeigt werden.

Von der Grundstellung aus geht der Hundeführer mit seinem Hund auf das Hörzeichen „Fuß“ geradeaus. Nach mindestens 10 Schritten hat sich der Hund auf das Hörzeichen „Platz“ schnell hinzulegen. Ohne Einwirkung auf den Hund geht der Hundeführer noch 30 Schritte in gerader Richtung weiter und dreht sich dann um. Auf Anweisung des Prüfers ruft der HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem Hundeführer zu nähern und sich dicht vor ihm zu setzen. Auf das Hörzeichen „Fuß“ hat sich der Hund neben seinem Hundeführer zu setzen.

Höchstbewertung 5

Auswahlübungen

 Gehen über Hindernisse, Laufsteg, Kletterwand, Wippe
 Begegnung mit vermummten Personen
 Gehen über ungewohnter Bodenbeschaffenheit, Plane, Gitter, etc.
 Hund wird an ein offenes Feuer vorbeigeführt. Entfällt!
 Geräusche in einer Personengruppe mit Rassel, Glocke oder einem Dosensack
 Plötzliches entfalten eines Regenschirmes
 Rollende Fässer
 Umfallen einer Kanisterwand, oder Pappkartonwand
 Stehen auf einem wackeligen Tisch
 Gehen unter einem wehenden Tuch
 Werfen eines mit Steinen gefüllten Kanisters
 Herabfallende Gegenstände aus einem Baum z.B. ein gefüllter Sack mit Dosen
 Vereinsamung, der Hundeführer leint seinen Hund an einem vom Prüfer angegebenen Ort an und geht für mindestens 10 Minuten außer Sicht des Hundes. Der Prüfer nähert sich dem alleingelassenen Hund und verweilt dort einige Zeit, hier kann er z.B. eine Mappe fallen lassen, oder den Hund ansprechen.
 Akustischer Signal / Motorsäge, Benzinrasenmäher
 Sozialverhalten gegenüber spielende Kinder

Prüfung im Verkehr / fester Bestandteil der Prüfung

Straßenverkehrsteil
Die Durchführung dient der Überprüfung des Hundes bezüglich seines Sozialverhaltens gegenüber Mensch und Tier sowie auch seiner Umweltsicherheit.
Die Überprüfung erfolgt unter dem Einfluss von Alltagssituationen, sie dürfen demnach keinesfalls im unmittelbaren Bereich oder Umfeld eines Übungsplatzes durchgeführt werden. Sie sind verbindlich innerhalb geschlossener Ortschaften zu Zeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durchzuführen.
Die Übungen sind gewissenhaft mit dem hierfür notwendigen Zeitaufwand durchzuführen. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahmen vieler Hunde beeinträchtigt werden. Die Teilnehmenden Hunde sind einzeln vorzuführen und sind individuell zu überprüfen.
Punkte werden im Straßenverkehrsteil nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der Gesamte Eindruck über den im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgebend. Mangelhaft gezeigte Einzelübungen können nicht mit sehr gut gezeigten Leistungen kompensiert werden.


 Begegnung mit Personengruppe
 Begegnung mit Radfahrern
 Begegnung mit Autos
 Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
 Begegnung mit anderen Hunden
 Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleinten, allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren

Höchstpunktzahl 10


 
 
 
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