|
02.01.2008 - Zuchtzulassung
Merkblatt
Vor einer Zuchtverwendung müssen nachfolgende Punkte erfüllt werden:
HD und ED- Befund von der RWS Auswertungsstelle muss vorliegen (HD A- B, ED normal – Grad 1)
DNA Einlagerung beim anerkannten Institut des RWS.
MDR1 Test (MDR1 +/+ oder +/- )
Nachweis von 2 Ausstellungen (Ab Zwischenklasse mit mindestens SG, anerkannt werden nur RWS- Richter: Frau Hassi Assenmacher Feyel, Herr Uwe Fischer, Herr Ingo Bortel, Herr Dr. Wilfried Peper, Herr Jochen Eberhardt und oder Richter auf RWS- Spezialzuchtschauen)
Nachweis einer bestandenen ZTP (Vorzüglich – Gut)
Mindestalter muss erreicht sein (18 Monate)
Sollten alle oben aufgeführten Punkte erreicht sein, stellt der Besitzer einen Antrag auf Zuchtzulassung bei der RWS- HG (Siehe Formular unter Downloads auf der RWS- HP)
Mit dem Antrag reicht er auch seine Original- Ahnentafel/ Registrierbescheinigung, sowie die Ausstellungsergebnisse in Kopie ein.
Erst nach Vorlage der in der Ahnentafel/ Registrierbescheinigung bestätigten / Zuchtfreigabe darf die Hündin, der Rüde, nach Rücksprache mit dem Bundeszuchtwart verpaart werden.
Hierfür benötigt der Deckrüdenbesitzer einen nummerierten Deckschein vom Bundeszuchtwart. (Kosten laut Gebührenordnung 10,00 Euro)
Manuela Bortel
Bundeszuchtwartin des RWS

|